Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert

Elterngeldrechner

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld soll in den Familien einen finanziellen Einbruch nach der Geburt eines Kindes vermeiden. Daher ersetzt es das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils. Die dafür geltende Ersatzrate ist nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt: Für Nettoeinkommen von 1.240 Euro und mehr beträgt die Ersatzrate 65 Prozent, für Nettoeinkommen von 1.220 Euro 66 Prozent, für Nettoeinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro 67 Prozent. Für Einkommen von weniger als 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise bis auf 100 Prozent. Je niedriger das Einkommen, desto höer die Ersatzrate. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Für Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Weiterlesen: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

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